Wann ist eine Unterschrift rechtsverbindlich?

Eine rechtsgültige Unterschrift muss den vollen Familiennamen enthalten. Der Vorname alleine reicht nicht aus, denn erst durch den Zunamen lässt sich die Identität des Unterzeichneten feststellen. Eine Buchstabenabfolge beziehungsweise eine abkürzte Version des Familiennamens reicht nicht aus. Der Vorname kann jedoch nach dem ersten Buchstaben abgekürzt werden. Dabei muss die Unterschrift nicht einmal lesbar sein, denn viele Menschen unterschreiben in einer Art und Weise, dass der Name nicht zu entziffern ist. Die gültige Rechtsprechung verlangt lediglich individuelle Merkmale, die charakteristisch für jede Unterschrift des Unterzeichneten sind. Diese individuelle Unterschrift erschwert die Nachahmung beziehungsweise die Fälschung.

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