Rechtliche Informationen und Gefahren bei der Einreise in die USA

Jeder ausländische Staatsangehörige, der in die USA einreist, ist grundsätzlich verpflichtet, einen Reisepass und ein gültiges Visum vorzulegen. Dieses muss von einem US-Konsularbeamten ausgestellt worden sein. Ausnahmen kommen in Betracht, wenn der Einreisende Staatsangehöriger eines Landes ist, das Mitglied des Visa Waiver Programs ist.

Visa Waiver Program

Das Visa Waiver Program ermöglicht es Ausländern aus Teilnahmeländern, unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit ohne Visum in die USA einzureisen. Der Einreisende muss – bei Flugzeug oder Schiff – mit einem zugelassenen Beförderungsunternehmen einreisen. Er darf sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten und dies nur zum Zweck des Urlaubens, medizinischer Untersuchungen/Behandlungen oder geschäftlicher Tätigkeiten. Zudem muss er nachweisen, dass er den Aufenthalt in den USA vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Selbstverständlich muss der Einreisende daneben im Besitz eines gültigen Reisepasses seines Heimatstaates sein. Dieser muss sechs Monate über den Zeitraum ihres beabsichtigten Aufenthalts in den USA hinaus gültig sein. Die Reisepassanforderungen gelten für Reisende unabhängig vom Alter (Pässe sind für Kinder erforderlich, die Anforderungen entsprechen den des Erwachsenen).

Einreisebeschränkungen

Die durch Präsident Trump eingeführten Einreisebeschränkungen für einige Länder gelten nicht für deutsche Staatsbürger, die mit einem deutschen Pass reisen, einschließlich deutscher Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft eines der in aufgeführten Länder (Iran, Libyen, Nordkorea, Somalia, Syrien, Venezuela und Jemen). Sie gilt jedoch für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die die Staatsangehörigkeit der vorgenannten Länder besitzen. Von Fall zu Fall können Ausnahmen gewährt werden, wenn bei einer US-Botschaft in Deutschland ein Visum beantragt wird. Die Entscheidung, die Einreise in die Vereinigten Staaten zu gestatten, liegt im Ermessen des US-Zoll- und Grenzschutzbeamten an der Einreisestelle.

Elektronische Geräte bei der Einreise

US-Grenzbeamte sind bei Einreise in die USA berechtigt, elektronische Geräte wie Telefone, Computer oder Tablets zu durchsuchen. Die Beamten müssen keinen Grund angeben, wenn Passwörter etc. zum Entsperren der Geräte angefordert werden. Wenn sich Einreisende weigern, können die Beamten Geräte beschlagnahmen. Die Grenzbeamten können dadurch die Eireise verzögern oder gänzlich verweigern, wenn der Einreisende kein US-Bürger ist.

Bevor die Grenze überschritten wird, sollten Einreisende elektronische Geräte in den Flugzeugmodus versetzen. Zudem ist Einreisenden mit aller Deutlichkeit davon abzuraten, durch das Verhalten den Eindruck zu erwecken, man Filme oder Fotografiere das Arbeiten der Grenzbeamten oder die Räumlichkeiten.

Strafrechtliche Eintragungen

Einreisende mit Eintragungen im Strafregister, unabhängig von Schwere oder Datum der Straftat, können bei der Einreise in die Vereinigten Staaten abgewiesen werden. Soweit Einträge in Strafregister bestehen, kann beim zuständigen Konsulat eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die US-Grenzstellen sind computergestützt und mit einer zentralen Datenbank verbunden. Auch wenn Personen in der Vergangenheit trotz bestehender Vorstrafen keine Probleme bei der Einreise hatten, könnten diese in Schwierigkeiten geraten, wenn die (international zugängliche) Akte nun einen strafrechtlichen Eintrag enthält oder eine frühere Einreiseverweigerung dokumentiert ist. Der Versuch, ohne beantragte Ausnahmegenehmigung in die USA einzureisen, könnte zu mehreren Wochen Haft und/oder einer dauerhaften Sperre für die Einreise in die Vereinigten Staaten führen.

Dies ist ein journalistischer Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen. Der Recherchestand entspricht dem Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

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