OLG Karlsruhe über den Salzgehalt in Kindersuppen

„Mild gesalzen“ – heißt das nun, dass etwas sehr wenig gesalzen ist? Oder meint es, dass etwas nicht unbedingt wenig Salz enthält, sondern nur nicht ganz so viel wie etwas anderes? Angesichts den Tatsachen, dass zu hoher Salzkonsum zu Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems führt, die Deutschen nach einer Studie den höchsten Salzkonsum weltweit haben und Kinder – mit ihrem geringeren Körpergewicht – noch viel weniger Salz vertragen als Erwachsene, ist ein Urteil vom 17. März 2016 des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Aktenzeichen: 4 U 218/15) von Verbraucherseite aus sehr wertzuschätzen. Denn mit diesem Urteil wurde klargestellt, dass die Bezeichnung „mild gesalzen“ ohne genauere Informationen gegen die Regelungen der „Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“ (Health-Claims-Verordnung) verstößt.

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