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Was denken Sie, woher mag die Aussage stammen, dass es sich bei einem „vom Richter unterschriebenen Dokument nicht auch nur ansatzweise um ein […] begründetes Urteil, sondern schlicht um eine Frechheit“ handelt?
Das klingt doch sehr nach einem zornigen Kommentar eines Lesers, der sich über ein Gerichtsurteil ärgert, über das eine Zeitung berichtet hat, oder? Falsch geraten! Die Formulierung stammt aus einer Urteilsbegründung des Landgerichts Köln, das als Berufungsgericht ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben hat ( Az.: 152 Ns 59/15 ).
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