Der G20 Gipfel in Hamburg und seine rechtlichen Folgen und Konsequenzen

Der G20 Gipfel in Hamburg hat zum Teil fortschrittliche politische Lösungen geschaffen, so die Politiker. Die Stimmung sei unter den mächtigsten Staats- und Regierungschefs der Welt sehr ausgelassen gewesen. Insbesondere die deutschen Politiker wurden für ihre Organisationsleistung in der Hansestadt gelobt. Die Bilder der Fernsehkameras haben allerdings nicht nur strahlende Gruppenfotos von Politikern und Delegierten eingefangen. Eine ganz besondere Aufmerksamkeit ist den Demonstrationen innerhalb des Stadtgebiets zuteil geworden. Die Krawalle haben bei dem Gipfel einen regelrechten Schockzustand ausgelöst.

Es sind die Bilder der angezündeten Autos, geplünderten Ladenlokale, zerstörten Scheiben und brennenden Barrikaden, die auch um die Welt gegangen sind. Fraglich ist nunmehr, wer für die riesigen Schäden finanziell aufkommen muss, die ein schockierende Ausmaß erreicht haben.

Staatshaftungsrecht anwendbar?

Der G20 Gipfel in Hamburg ist zu Ende, viele Fragen bleiben allerdings noch offen. Zunächst müssen die Ursachen für die Gewaltsexzesse herausgefunden werden. Es sollte insbesondere darum gehen, künftig eine derart grenzenlose Gewalt von vornherein zu verhindern. Weitere Fragen beschäftigen sich damit, ob das Staatstreffen tatsächlich in der Hansestadt stattfinden musste. Zuletzt, und dabei handelt es sich wahrscheinlich um die wichtigste Frage, muss Stellung dazu bezogen werden, wer nunmehr für die Kosten aufzukommen hat. Betroffene Bürger sollten ein Recht darauf haben, ihre Entschädigungen nicht nur geltend zu machen, sondern auch ersetzt zu bekommen. Das Problem ist, dass der Anspruch bereits kaum bestehen kann. Die Gerichte urteilen in ihrer regelmäßigen Praxis, dass Schäden, die durch Demonstranten verursacht worden sind, dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind. Staatsrechtlich haftet der Staat allerdings dann, wenn er trotz der gewalttätigen Ausschreitungen nicht tätig wird. Dieser Fall dürfte vorliegend nicht anzunehmen sein, da mehr als 21.000 Polizisten während des Gipfeltreffens in der Stadt eingesetzt worden sind. Davon wurden insgesamt ca. 500 Beamte selbst bei einem Einsatz durch Demonstranten verletzt. Der Schadensanspruch könnte nunmehr ausschließlich dann begründet sein, wenn die von der Polizeileitung verfolgte Strategie katastrophal falsch gewesen ist. Inwiefern bei den Polizeieinsätzen Fehler gemacht worden sind, wird in Zukunft noch eine ausführliche Aufarbeitung zeigen müssen. Es dürfte wohl auch berechtigt sein, Kritik am Verhalten der Polizei zu äußern. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass die eingesetzten Polizeibeamten eine neue Dimension der Brutalität gegen sich selbst erfahren mussten. Zum Teil mussten sie sich selbst in lebensgefährliche Situationen begeben, was bei der abschließenden Bewertung keineswegs ignoriert werden darf. Es muss wohl konstatiert werden, dass die Ausmaße der Krawalle um ein Vielfaches höher gewesen wären, wenn die Polizei nicht derart eingegriffen hätte.

Es gibt vereinzelt Bundesländer, wie zum Beispiel Berlin, bei denen noch ein Tumultschädengesetz existent ist. Die gesetzliche Fassung in Berlin stammt aus dem Jahr 1920. Hamburg hat ebenfalls ein entsprechendes Gesetz, was jedenfalls noch teilweise gilt. Das Land verpflichtet sich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen dazu, bis zu 75 % der Sachschäden finanziell zu kompensieren, die im Zusammenhang mit der landesinternen Unruhen verursacht worden sind. Die Krawalle in Hamburg waren zweifelsfrei sehr schlimm und haben eine Vielzahl von Opfern gefordert. Das Ausmaß einer inneren Unruhe haben sie allerdings nicht erreicht. Dies hätte vorausgesetzt, dass die Ausschreitungen sowohl zeitlich als auch örtlich nicht begrenzt gewesen wären. Es ist darüber hinaus auch nicht ausreichend, dass lediglich ein paar Teilnehmer der ansonsten friedlichen Demonstration dazu übergehen, Gewalttaten und -exzesse zu begehen. Die innere Unruhe hätte vorausgesetzt, dass auch andere Teile der Bevölkerung entsprechend handeln. In Hamburg war es der sogenannte “Schwarze Block“, der sich gruppiert hat, um die Straftaten zu begehen. Bislang ist die Frage noch nicht abschließend geklärt worden, ob der “Schwarze Block” auch die Allgemeinheit zur Begehung von kriminellen Handlungen inspiriert hat. Nach bisherigem Erkenntnisstand ist die Frage allerdings zu verneinen.

Informationen werden durch die Polizei veröffentlicht:

Die Polizei informiert die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, wie die Schadensregulierung praktisch umgesetzt werden könnte. Darüber hinaus ist ein kostenfreies Bürgertelefon für diejenigen eingerichtet worden, die aufgrund der gewaltsamen Demonstrationen im Rahmen des G20 Gipfels geschädigt worden sind. Der Hamburger Verkehrsverbund zeigt sich ebenfalls solidarisch mit den Geschädigten. Autobesitzer, deren Pkw durch die Krawalle zerstört worden sind, sollen eine kostenlose Monatskarte vom Verkehrsverbund erhalten, die immerhin einen Wert in Höhe von 210,80 € hat.

Theoretisch müssten natürlich die Täter für die verursachten Schäden finanziell aufkommen. Das Problem in der Praxis besteht allerdings darin, dass die Ergreifung der Täter oftmals gar nicht möglich ist. Die Aufklärungsquote wird auch bei den Straftaten während des G20 Gipfels nicht sehr hoch sein. Erschwerend kommt hier hinzu, dass der “Schwarze Block” kein Gesicht zeigen möchte, sowohl politisch als auch menschlich. Aufgrund von Kapuzen und Sonnenbrillen wird es allerdings für die Ermittlungsbehörden sehr schwierig werden, die Identitäten der Krawallmacher festzustellen. Ferner handelt es sich bei einigen Anhängern um Ausländer, die wahrscheinlich schon längst die Rückreise in ihr Herkunftsland angetreten haben. Sollte ein Täter dennoch ermittelt werden können, so ist in der Regel zu bezweifeln, dass er den Schaden auch selbst regulieren kann. Unabhängig davon sollte allerdings jeder Schaden bei der Polizei gemeldet werden, um eine Anzeige zu machen. Für die meisten Versicherungsnehmer ist dies eine Grundvoraussetzung, damit sie ihrer Leistungspflicht überhaupt erst nachkommen. Und mit ein wenig Glück können einzelne Täter dadurch auch ausfindig gemacht werden. Immerhin gibt es eine Vielzahl von Privatvideos, die der Polizei mittlerweile zur Verfügung gestellt worden sind.

Schadensregulierung durch Versicherungsunternehmen:

Die Geschädigten werden dementsprechend versuchen, ihre Schäden durch die Versicherung regulieren zu lassen. Unerlässlich ist dabei die Anzeige bei der Polizei. Ebenso sollten die Schäden durch Fotoaufnahmen dokumentiert werden, bevor sie der Versicherung gemeldet werden. Bei der Regulierung ist zwischen den einzelnen Versicherungsarten zu unterscheiden.

Durch das Anzünden von Kraftfahrzeugen haben die Straftäter viele Straßenzüge regelrecht verwüstet. Die Haftpflichtversicherung wird für diese Schäden allerdings nicht einstehen. Sie kann nur für den Fall beansprucht werden, dass der Versicherungsnehmer selbst einen Schaden verursacht. Allerdings übernimmt die Kaskoversicherung die Fremdschäden. Hierbei ist wiederum zu differenzieren. Im Falle von Vandalismus werden die Schäden der Brandstiftung sowie Glasbruch von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Regelmäßig gilt dies allerdings nicht für Blechschäden. Bei Blechschäden ist häufig eine Vollkaskoversicherung notwendig. Häufig übernehmen die Kaskoversicherungen auch nur noch den Wiederbeschaffungswert. Eine Ausnahme gilt selbstverständlich für solche Fahrzeuge, die nahezu neu sind. Ein ausgebranntes Fahrzeug hat demgegenüber gar keinen Restwert mehr. Vielmehr liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der geschädigte Besitzer kann nunmehr von der Versicherung die Summe verlangen, die ein vergleichbarer Pkw mit entsprechendem Alter, Ausstattung sowie Laufleistung auf dem Automarkt kosten würde. Die Mehrwertsteuer wird lediglich dann ersetzt, wenn der Betroffene sie auch tatsächlich geleistet hat. Dies wird insbesondere dann relevant, wenn ein neues Fahrzeug angeschafft werden soll. Sollte es demgegenüber zu Schäden an Fahrrädern gekommen sein, ist eine spezielle Fahrradversicherung notwendig. Die Pkw-Versicherungen leisten für solche Schäden in der Regel nicht.

Infolge der Brandstiftungen, die in bzw. an Wohngebäuden begangen worden sind, sollte eine Wohngebäudeversicherung vorhanden sein. Handelt es sich demgegenüber um eine gewerblich genutzte Immobilie, ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung unerlässlich. Die Schäden an dem Inventar sowie am Mobiliar werden nicht von der Gebäudeversicherung, sondern von der Hausratversicherung übernommen.

Die Gebäudeversicherung übernimmt wiederum diejenigen Schäden, die durch Steine und andere Gegenstände an den Glasscheiben entstanden sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Glasschäden zu dem Leistungskatalog der Versicherungsgesellschaft zählen.

Diejenigen Schäden, die an der Hausfassade entstanden sind, werden häufig nicht von einer Gebäudeversicherung abgedeckt. Es bietet sich allerdings an, wenn der Betroffene das direkte Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen sucht. Die Demonstrationen während des G20 Gipfels haben die Stadt Hamburg in einigen Teilen regelrecht verwüstet. Davon haben auch die Versicherungsunternehmen Kenntnis erlangt. Aus Gründen der Solidarität sollte daher dieser besondere Sachverhalt positiv entschieden werden. Bevor allerdings die Reparatur in Auftrag gegeben wird, sollte die Freigabe der Versicherung abgewartet werden.

Dies ist ein journalistischer Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen. Der Recherchestand entspricht dem Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

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