Testament „schreiben“ ist nicht alles!

Wer seinen letzten Willen zu Papier gebracht hat, muss sich auch darüber Gedanken machen, wie das Schriftstück im Erbfall aufgefunden wird und die richtigen Hände kommt. Natürlich kann das Testament zuhause in den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden. Da es aber in den besten Familien durchaus vorkommt, dass ein vielleicht weniger bedachter Erbe das Schriftstück unterschlägt, verfälscht oder gar vernichtet, ist die Aufbewahrung zu Hause nicht unbedingt die beste Lösung.

Zur Sicherheit: Testament beim Amtsgericht hinterlegen!

Ein Testament kann beim Amtsgericht am Wohnort des Erblassers hinterlegt werden. Der Erblasser kann dort formlos beantragen, das Testament in Verwahrung zu nehmen. Er kann das Schriftstück offen oder in einem verschlossenen Umschlag abliefern. Das Nachlassgericht prüft nicht den Inhalt des Schriftstücks. Der Erblasser erhält über die Verwahrung einen Hinterlegungschein. Er kann sein Testament jederzeit ohne Angabe von Gründen aus der Verwahrung bei Gericht zurücknehmen, es ändern oder ergänzen und erneut hinterlegen. Die Rückgabe darf nur an den Erblasser persönlich und beim Ehegattentestament nur an beide Partner gemeinsam erfolgen.

Die Gebühr für die Hinterlegung und Verwahrung für Einzeltestamente und Ehegattentestamente beträgt pauschal und einmalig 75 EUR. Es nicht mehr wie früher der Wert des Vermögens maßgebend.

Registrierung beim Testamentsregister

Das Nachlassgericht ist verpflichtet, das hinterlegte Testament beim Zentralen Testamentsregister registrieren zu lassen. Das Register wird elektronisch von der Bundesnotarkammer in Berlin geführt. Dort waren im Jahr 2015 12.5 Millionen erbfolgerelevante Urkunden registriert. Allein 2015 wurden 675.000 neue letztwillige Verfügungen und 965.000 Sterbefallmitteilungen der Standesämter verarbeitet.

Das Testamentsregister speichert Angaben zum Erblasser, zur Urkunde und zum Nachlassgericht. Nicht gespeichert wird der Inhalt des Testaments. Dieses verbleibt stets in der Verwahrung beim Nachlassgericht.

Das Register berechnet für die Registrierung 18 EUR, für Ehegattentestamente fallen 36 EUR an. Im Sterbefall informiert das örtliche Standesamt das Testamentsregister. Das Register informiert das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und informiert alle in Betracht kommenden Beteiligte.

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