Fristlose Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers § 626 BGB
Eine Verdachtskündigung ist die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber nach § 626 BGB, wenn der Arbeitgeber aus objektiven Tatsachen den Verdacht herleitet, dass ihn der Arbeitnehmer betrügt. Die Hürden hierfür sind aber nach einem aktuellen Gerichtsurteil hoch.